Mitgliedschaft im DRV

Mittelbare Mitgliedschaft für Schülerrudergruppen und Schülerruderriegen im Deutschen Ruderverband

Wir empfehlen allen Schülerrudergruppen und Schülerruderriegen eine mittelbare Mitgliedschaft im DRV zu beantragen. Sie ist für alle Schulrudergruppen kostenfrei und bietet gleichzeitig eine Reihe von Vorteilen, denn die Rudergruppe kann mit ihren Mitgliedern an allen Maßnahmen des DRV teilnehmen. Diese reichen von Regatten über Wanderfahrten bis hin zu Lehrgängen mit unterschiedlichsten Inhalten. Außerdem erhält die Schulrudergruppe Stimmrecht auf dem Jugendrudertag und hat damit gleichberechtigt neben den Jugendabteilungen der Vereine ein Mitspracherecht in der Deutschen Ruderjugend. Zudem werden die Schülerrudergruppen als Mitglied im DRV stets gut informiert, sie alle wichtigen Informationen von DRJ und DRJ per E-Mail und Post.

Warum fördert der DRV diese Mitgliedschaft? DRJ_Logo_2007_web

Schulrudern zählt zur Kinder- und Jugendarbeit und die ist in jedem Sportverband ein sehr wichtiger Bereich. Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Mitglieder, Leistungsträger und Funktionäre von morgen, sondern ihre Integration in Vereine und Verbände muss man auch als einen Beitrag zur demokratischen Erziehung sehen. Natürlich profitiert auch der DRV davon, wenn viele Schulrudergruppen Verbandsmitglieder sind. Je mehr Mitglieder er in seinen Reihen zählt, desto gewichtiger ist seine Stimme gegenüber Politikern, in den nationalen und internationalen Sportgremien und gegenüber den Medien. Mit einer gewichtigen Stimme kann man auf all diesen Ebenen die Interessen des Rudersports erfolgreicher vertreten. Schließlich freuen wir uns alle, wenn wir spannende Ruderwettkämpfe mit leistungsstarken, deutschen Athleten im Fernsehen verfolgen können.

Information: Mittelbare Mitgliedschaft im Deutschen Ruderverband
  1. Um mittelbares Mitglied im Deutschen Ruderverband zu werden, müssen die Schülerruderriegen oder Schülerrudervereine einen formlosen Antrag an die Geschäftsstelle der Deutschen Ruderjugend richten. Das geht ganz einfach per E-Mail an: info[at]ruderjugend.org
  2. Nach Eingang des Antrages erhalten die antragstellenden Organisationen einen Meldebogen, der mit den entsprechenden Daten (Adressen der Vorsitzenden, Protektoren, Lehrer etc. sowie Mitgliederzahlen) zurückgeschickt werden muss.
  3. Pflichtabnahme für Rudersport-Hefte oder Almanach etc. besteht nicht.
  4. Es besteht auch keine Beitragspflicht, die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
  5. Nach Aufnahme als mittelbares Mitglied erhalten die Schülerruderriegen und Schülerrudervereine die Informationen des Verbandes / der Ruderjugend direkt per Post und E-Mail.
  6. Schülerruderriegen und Schülerrudervereine, die nicht auf Antrag mittelbare Mitglieder im DRV werden, können ab 01.01.1993 nicht mehr an Veranstaltungen des DRV oder der Deutschen Ruderjugend teilnehmen. Das schließt Regatten wie auch Lehrgänge und sonstige Aktivitäten inkl. der Lizenzerteilung für den Start auf Regatten ein.
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